top of page

ABLAUF & KOSTEN

ERSTGESPRÄCH

 

Nachdem wir gemeinsam einen Termin vereinbart haben, bildet das Erstgespräch den Rahmen, um hier erstmals über Ihre Probleme und Ihre Anliegen zu sprechen - oft können sich daraus auch mehrere Vorgespräche ergeben.

Das Erstgespräch dauert 50 Minuten und ist kostenpflichtig.

KOSTEN

Für eine Therapieeinheit á 50 Minuten stelle ich € 90 in Rechnung.

Eine Paartherapieeinheit á 90 Minuten kostet € 170.

Eine Gruppeneinheit á 90 Minuten beträgt € 25.

 

Es besteht die Möglichkeit auf Kostenzuschuss durch Ihre Krankenkasse. Darüber berate ich Sie gerne im Erstgespräch.

ÖGK: € 28/Sitzung

SVS: für Selbstständige € 21,80/Sitzung, für Bauern € 50/Sitzung

BVAEB: € 40/Sitzung

Nach Absprache biete ich ein gewisses Kontingent an Therapieplätzen zu reduzierten Tarifen für Menschen in Ausbildung oder in finanziell schwierigen Lebenssituationen an.​

DAUER

Wie lange eine Psychotherapie dauern soll und kann, ist genauso individuell verschieden, wie jeder Mensch und seine Anliegen.

Ganz gleich wie lange eine Therapie dauert, wichtig ist dabei immer auch, dass wir gemeinsam darüber sprechen, wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie die Therapie beenden möchten.

 

Durch ein bewusstes Auseinandersetzen mit dem Ende Ihrer Therapie, gelingt letztlich der Schritt, mit dem Sie Ihre Lösungen langfristig und dauerhaft in Ihr Leben integrieren können.

VERSCHWIEGENHEIT

Als Psychotherapeutin unterliege ich ab dem Zeitpunkt der Kontaktaufnahme der Schweigepflicht.

§ 15 des Psychotherapiegesetzes verpflichtet PsychotherapeutInnen sowie deren Hilfspersonen zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse. Die Verschwiegenheitspflicht besteht allgemein, somit grundsätzlich uneingeschränkt gegenüber jedweder Person oder Einrichtung außerhalb der KlientInnen/PatientInnen, also z.B. gegenüber Ehepartnern, sonstigen Familienangehörigen, staatlichen Dienststellen oder anderen Sozialeinrichtungen. Diese strenge berufsrechtlich normierte Verschwiegenheitspflicht über Geheimnisse gegenüber Dritten ist Grundlage für das besondere Vertrauensverhältnis in der Beziehungsarbeit zwischen KlientInnen/PatientInnen und Therapeutinnen.

bottom of page